Aus der Zeit des Nationalsozialismus: Am 16. November war im „Boten an der Weser” zu lesen: „Juden ist der Besuch deutscher Schulen nicht gestattet. Sie dürfen nur jüdische Schulen besuchen. Soweit es noch nicht geschehen sein sollte, sind alle zur Zeit eine deutsche Schule besuchenden jüdischen Schüler und Schülerinnen sofort zu entlassen.” Die Schulentlassungen waren in Petershagen am 15. November erfolgt. Am 20. Dezember 1938 setzte der Landrat den Bürgermeister von Petershagen davon in Kenntnis, daß „von der Bildung eines Zweckverbandes für die Beschulung jüdischer Kinder abzusehen (ist)”. (Kossack 1995)