Als ein königliches Patent 1814 anordnete, die am Grundbesitz haftende Gerichtsbarkeit ihren früheren Besitzern zurückzugeben, stellte auch die Amtmännin Vethake einen Antrag auf Rückgabe. Obwohl sich der Justizminister hiergegen aussprach, stellte sich das Staatsministerium auf den Standpunkt, dass die Amtmännin Vethake zu ihrer Forderung berechtigt sei. Es erklärte, dass nur die Stadt Petershagen von der Patrimonialgerichtsbarkeit ausgeschlossen bleiben müsse und wie Minden ein besonderes Stadt- und Landgericht erhalten solle. Der König entschied in diesem Sinne durch Kabinettsordre vom 20. Juli 1825, die am 1. Juni 1830 zur Rückgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit an die Amtmännin Vethake führte. Das Patrimonialgericht erhielt bis zum Jahr 1848 erneut seinen Sitz auf dem so genannten Vethake’schen Hof. Es war ein Zivilgericht erster Instanz, während die Kriminalgerichtsbarkeit beim Stadt- und Landgericht verblieb.