Die Grafen zu Schaumburg sind seit dem 12. Jahrhundert im Raum der Diözese Minden, östlich der Weser, nachzuweisen. Sie sollen bei einer Anwesenheit des Königs in Minden mit der Burg und der Grafschaft belehnt worden sein. Die im Salbuch vorhandene Angabe stützt sich auf diese urkundlich nicht nachweisbare Belehnung, welche auch von den Schaumburger Grafen anerkannt wurde, denn noch am 19. August 1527 lässt sich Graf Jobst von Holstein-Schaumburg vom Mindener Administrator Franz I. mit der Burg Schaumburg und allen dazugehörigen Gütern belehnen. (Kuck, Herrschaft, 2000)