Graf Johann von Wittgenstein war am 13. April 1649 vom Grossen Kurfürsten zum Statthalter von Minden-Ravensberg mit einem Gehalt von 3000 Talern ernannt worden. Da die verschiedenen Landesteile Brandenburgs noch an ihrer landeseigenen Verwaltung festhielten und mit ihren Landtagen meist mehr ihre eigenen, aber weniger die gesamtstaatlichen Belange vertraten, suchte der Kurfürst durch die Ernennung von Statthaltern, denen er meist mehrere Gebiete, z.B. Minden und Ravensberg, unterstellte eine einheitliche Ausrichtung der Verwaltung zu erreichen. (Stadtchronik)