Der Tod des Superintendenten und Konsistorialrats G. H. Westermann am 11. Dezember 1796 veranlasste G. Chr. Fr. Gieseler, den zweiten Prediger der Gemeinde, eine Gedächtnisschrift für seinen Förderer und Gönner herauszugeben. Der Erlös diente der Errichtung eines Denkmals auf dem Altstädter Friedhof und der Unterstützung des Schulbesuchs bedürftiger Kinder. Das noch heute erhaltene Denkmal konnte aufgrund eines Antrags der Ortsheimatpflege und der Kulturgemeinschaft Petershagen am 9. Januar 2002 unter Denkmalschutz gestellt werden.