Am 5. Juli 1842 wurde dem Vorsteher der jüdischen Gemeinde, Lindemeyer, und dem Bewohner der jüdischen Schule, dem Lehrer Simon, von den Behörden mitgeteilt, daß das einsturzgefährdete Gotteshaus geschlossen und versiegelt worden sei. Schon dieses Bauwerk war Eigentum der jüdischen Gemeinde. Erst am 6. März 1845 beschloß eine Versammlung von Mitgliedern der jüdischen Gemeinde, daß die Notwendigkeit eines Synagogenneubaus anzuerkennen sei. (Pracht, 2000)