Die königliche Erbrechts-Fähre. Der “Alte Fritz” erteilt den Schiffern Johann Heinrich Rehling und Dieterich Rathert nach vorausgegangenen Zeitpachtverträgen die Fährrechte in Erbpacht und erlässt ein Fährreglement. Der Vorgang ist im gesamten Weserraum ohne Parallele. (Brand 2003)