Am 28. Dezember 1749 wurde für das Land eine Ufer- und Schlachtordnung erlassen, die festlegte, dass die Anlieger der Weser nach Maßgabe ihrer Grundstücke zur Kostenbeteiligung an der Befestigung der Ufer verpflichtet sind. 1749 bildete sich am Schloss unterhalb der Fähre durch Anlandung ein Steinbrink. Er sicherte seitdem die Schlossmauer, vor allem bei Hochwasser. Man hoffte seinerzeit, dass die Anlandung nach der Weser hin Platz greift und dort nutzbare Weide entsteht. (Hestermann 2006)