Am 24. Februar 1931 bitten die Schütte AG Heisterholz und der Chemiker Dr. Theodor Schumann die Berliner Patenanwälte Cramer, Hirsch und Hempel beim Patentamt des Deutschen Reiches ein „Verfahren zur Erzeugung einer Glasur entsprechend der terra sigillata” anzumelden. Die Akte erhält das Kennzeichen Sch. (für Schütte) 93362 VI / 80 b. Schon am 8. April reichten die Anwälte ein zweite Zusatzpatentanmeldung ein. Unter dem Aktenzeichen Seh. 93660 VI / 80 b beantragte die Schütte AG ferner den Schutz des Brennverfahrens mit Borsäure-Ester und Borsäure-Glyzerinester. (Rutsatz-Hofmann 2007)