Die Stein- und Hardenberg‘schen Reformen bildeten eine Reaktion auf die preußische Niederlage in der Schlacht bei Jena und Auerstedt. Friedrich Wilhelm rief den Freiherrn vom Stein in sein Kabinett zurück und übertrug ihm die Leitung aller inneren Angelegenheiten Preußens. … Die Städteordnung vom 19. November 1808 beseitigte alle Abstufungen des Bürgerrechts. Man verpflichtete Eigentümer zum Ehrendienst in der Gemeinde. Ihr übertrug man die selbstständige Verwaltung des Haushalts und des Armen- und Schulwesens. Neben den Magistrat trat eine gewählte Stadtverordnetenversammlung und die Provinzen erhielten einen Oberpräsidenten. (Hestermann 2006)