Nachdem alle Pfarrer des Fürstentums dem Kurfürsten bei einer anberaumten Audienz, bei der er ihnen seine Wünsche mitteilen ließ, durch Handschlag Treue gelobt hatten, bestätigte Friedrich Wilhelm den bisherigen Superintendenten Schmidt in dessen Amt und ernannte ihn mit Datum vom 14. Februar 1650 zum „Assessor und Rath des geistlichen Consistoriums“ bei der Regierung des Fürstentums mit einem Gehalt von 300 Talern im Jahr. (Bremme 2005)