1669 hatte auch in der Stadt Minden – nach den bereits 1629-1631 dort geschehenen Verfolgungen – wieder eine Welle von Hexenprozessen eingesetzt, der 41 Menschen zum Opfer fielen. Sie dauerte bis 1672 an; dann gab es eine Abflachung bis 1675. Kurfürst Friedrich Wilhelm schärfte am 13. September 1675 – reichlich spät! – auf Antrag der Regierung erneut das Hexenpatent von 1656 ein. Der Historiker Culemann schrieb 1747: „Inzwischen ist nicht zu leugnen, dass man sich mehrentheils der betrieglichen (unzuverlässigen) Wasserprobe bedient hat. Dem Höchsten hat man Ursache zu dancken, dass die Hexerey aus der Mode, und jederman überzeuget worden, wie solche Mittel nicht zureichend seyn, jemand solches groben Lasters zu überzeugen.” (Bremme 2007)