Am 13. Mai 1946 wurde durch die Besatzungsmacht die Erlaubnis erteilt, Feueralarm wieder über Sirenen auszulösen. Bis zu diesem Tag war dies streng verboten gewesen. Nur Kirchen- und Schulglocken durften zur Alarmierung der Feuerwehr benutzt werden. (100 Jahre Feuerwehr Petershagen)