Graf Johann von Wittgenstein war schon am 13. April 1649 vom Großen Kurfürsten zum Statthalter von Minden-Ravensberg mit einem Gehalt von 3.000 Talern ernannt worden. Da die verschiedenen Landesteile Brandenburgs noch an ihrer landeseigenen Verwaltung festhielten und mit ihren Landtagen meist mehr ihre eigenen und weniger die gesamtstaatlichen Belange vertraten, suchte der Kurfürst durch die Ernennung von Statthaltern eine einheitliche Ausrichtung der Verwaltung zu erreichen. Deshalb unterstellte er den Statthaltern auch mehrere Gebiete. In unserem Falle wurde das ehemalige Fürstbistum Minden mit der ehemaligen Grafschaft Ravensberg vereinigt. Nach langen Verhandlungen gelang es dem Grafen, die Schweden dahin zu bringen, daß sie schon im Oktober 1649 auf die Verwaltung des Fürstbistums zu verzichteten. Am 12. Oktober wurden die Beamten durch den bisherigen Kanzler Heinrich von Bessel aus ihrer Verpflichtung entlassen. Am 13. wurde die schwedische Regierung aufgelöst. An ihre Stelle trat die neugebildete brandenburgische Regierung, die den größten Teil der Beamten übernahm. (Grossmann 1944)