Bischof Heinrich Julius, der sich seit Februar 1583 in seiner bischöflichen Residenz Petershagen aufhielt, erklärte hier am 12. März 1583 per Erlass die Confessio Augustana zur verbindlichen Bekenntnisgrundlage im Fürstbistum und verpflichtete die Seelsorger in allen Amtsbezirken die Bestimmungen diese Erlasses einzuhalten. (Nordsiek 2004)