Bischof Heinrich Julius, der sich seit Februar 1583 in seiner bischöflichen Residenz Petershagen aufhielt, erklärte hier am 12. März 1583 per Erlass die Confessio Augustana zur verbindlichen Be­kenntnisgrundlage im Fürstbistum und verpflichtete die Seelsorger in allen Amtsbezirken die Bestimmungen diese Erlasses einzuhalten. (Nordsiek 2004)