Aus der Zeit des Nationalsozialismus: Superintendent Thummes wird am 8. März 1934 seines Superintendentenamtes enthoben. Offiziell begründet wurde diese Amtsenthebung mit der verbotenen Kanzellesung der Erklärung von 6000 Notbundpfarrern gegen die Verordnung der Reichskirchenleitung vom 4. Januar 1934, den so genannten „Maulkorberlass”. Das Konsistorium hatte Thummes am 22. Januar aufgefordert, jegliche Form des Zuwiderhandelns innerhalb der Pfarrerschaft gegen diese Verordnung zu melden. Thummes verweigerte dem Konsistorium die Antwort mit der Begründung, dass es einem westfälischen Superintendenten unmöglich sei, „Amtsbrüder zur Anzeige zu bringen, die aus Glauben und Gewissen eine Kundgebung verlesen haben”. (Müller, Kirchenkampf, 2018)