Infolge des Gesetzes vom 2. Januar 1849 über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte wurde das 1830 wieder eingerichtete Patrimonialgericht der Familie Vethake aufgehoben. An die Stelle des königlichen Stadt- und Landgerichts zu Petershagen trat eine aus drei Richtern bestehende Kreis- Gerichts-Deputation. (Hestermann 2006)