Am 2. Januar 1764 wurde verordnet, dass die Kosten der Wegeinstandsetzungen von den Kammern, Magistraten, Ämtern und Gerichtsobrigkeiten ohne Zuziehung der Postkasse bestritten werden sollten. Die Kriegs- und Domänenkammer ordnete nunmehr an, „daß die Postwege bey nachdrücklicher Ahndung in guten und soliden Stand gesetzt werden sollen, des Endes auch der p. p. Krieges- und Landrat von Korff nebst dem Herrn Bau-Rath Schloenbach committiert worden, die Wege zu bereisen und die schadhaften Stellen anzuzeigen” (Neumann, Postwesen 1965)