Der Kreis Minden-Lübbecke besteht seit dem 1. Januar 1973. Am 28. September 1972 verabschiedete der Landtag von Nordrhein- Westfalen in Düsseldorf das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld”, das am 1. Januar 1973 in Kraft trat und die gesetzliche Grundlage für die Gebietsreform in Minden-Ravensberg und Lippe darstellte. Daher hörten am 31. Dezember 1972 auch die bisherigen Kreise Minden und Lübbecke sowie die Ämter und Gemeinden in diesen Kreisen auf zu bestehen.