1937 | Die Freien Häuser von Petershagen

Dr. Karl Großmann (1896-1981)

Die Burgmannshöfe und Freien Häuser in Petershagen
Stadtarchiv Petershagen | Typoskript 1937

Die andern freien Häuser von Petershagen.

Wenn auch nunmehr alle die Häuser, die noch heute im Volksmunde als „Burgmannshöfe“ bezeichnet werden, behandelt worden sind, so ist die Liste doch noch nicht vollständig. Denn die beiden vorliegenden Verzeichnisse aus der Mitte des 18. Jahrhunderts nennen noch andere. Schlichthaber kennt noch den Engeringschen und den Scheringschen Hof, das Kirchenregister nennt statt des Scheringschen Hofes den Vettbachschen, und bringt außerdem noch den Gelshornschen, von dem jedoch behauptet wird, dass er eigentlich kein Freihaus sei. 

Wie in den andern Fällen dürfte es sich wohl um Beamtenwohnungen handeln. Das geht sicher hervor aus dem Namen des Engeringschen Hauses, das im Besitz des 1705 gestorbenen Steuereinnehmers Engeringe war. Da ein Sohn von ihm Notar war, dürfte dieser die Steuerfreiheit auch genossen haben. Die Lage des Hofes lässt sich nicht mehr feststellen. Von den Engerings ist der Hof in den Besitz der in Petershagen damals zahlreich vertretenen Familie Quesse gekommen. 

Den Scheringschen Hof kennt das Kirchenregister nicht mehr. Auch über seine Entstehung lässt sich gar nichts ermitteln. 

Die Familie Schering ist schon seit mindestens 1650 in Petershagen ansässig. Um 1758 muss aber der Besitz durch Erbschaft in die Hände des Cammerarius Heinssen genommen sein. Der Grundbesitz betrug damals noch 9 Morgen. Das Haus aber bestand nicht mehr. Es trug die Nummer 271 und wurde von den Nachbarn auf Nr. 272, Gerd Lohmeyer abgerissen und als Garten benutzt. Nr. 271 war das heute ebenfalls wieder als Garten genutzte Grundstück von Huwald in der Nachtigallenstraße. Dort muss also der Hof gelegen haben.

Vielleicht könnte er seine Rechte aber auf die Verleihung der Burgmannsgerechtigkeiten an den Kammersekretär Otto von der Mark zurückführen, der im Jahre 1573 für sein neuerbautes Haus vor dem Hahler Tor die Steuerfreiheit erhielt. Denn die ganze Beutelei ist, wie noch heute durch eine Jahreszahl am Hause 267 (Lindenberg) bestätigt wird, in dieser Zeit auf bischöflichen Befehl gebaut worden. 

Zum Schluss noch das Vettbachische Haus, das nur im Kirchregister genannt wird. Hier ist weder die Entstehung, noch die Lage bekannt. Bestanden hat das Haus aber noch 1810, denn damals wohnte nach dem Kirchenbuche der Kaufmann Brandhorst in dem Freihause, das anscheinend durch Erbschaft an Ihn gefallen war.

(Quellen: Stadtarchiv Petershagen, Nachlass Großmann, Typoskript 1937, Die Orthographie folgt dem Original. Großmann, Karl: Die Burgmannshöfe und Freien Häuser in Petershagen. In: Mindener Jahrbuch Bd. 9 (1937/38), S. 161-182. Monumenta germaniae historica URL: https://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a144197.pdf)

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Abb. oben: Dr. Karl Großmann: Zeichnung. Lageplan. Die Burgmannshöfe und freien Häuser in Petershagen (1937). Die Bezifferung der Karte folgt nicht der Systematik des Artikels. 1. Hiddenser Hof, 2. Besselscher Hof (Altstadt), 3. Besselscher Hof (Neustadt), 4. Hempellscher Hof, 5. Mülbescher Hof, 6. Gadenscher Hof, 7. Vethakescher Hof, 8. Reformiertes Freihaus, 9. Wehkingscher Hof, 10.  Scheringscher Hof.