Moses Friedheim (1757-1826) wird zum Oberrabbiner für das Weser-Department mit Sitz in Bielefeld eingesetzt. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich zunächst über Minden, Ravensberg, Osnabrück und Hessen-Schaumburg sowie den Kanton Hameln bis nach Coppenbrügge. (Brocke, Handbuch, 2003)