Durch Zirkularverfügung vom 16. Januar 1814 wies das Generalpostamt darauf hin, dass die bis 1806 eingerichtet gewesenen preußischen Postämter zwischen Rhein und Weser in dieser Eigenschaft wiederhergestellt seien und daß sich die reitenden und fahrenden Posten zwischen Halberstadt und Minden bereits im Gange befänden. Der preußische Postbetrieb setzte da wieder ein, wo er 1806 aufgehört hatte. (Neumann, Postwesen, 1965)