Am 13. Februar 1530 verkündete Nicolaus Krage in St. Martini, Minden, die von ihm im Auftrag des Rates verfasste evangelische Kirchenordnung für die Stadt Minden. Diese erste evangelische Kirchenordnung in Westfalen war nunmehr als städtische Satzung für alle Bürger der Stadt verbindlich. (Nordsiek 1985)