Petershagen war seit dem 14. Jahrhundert Residenzort. Hier bestimmte der Bischof über das Niederlassungsrecht. Der damalige Bischof Franz von Waldeck (Reg. 1530-1553), sowohl Bi- schof von Münster wie von Minden, versuchte, in seinen Territorien das Judengeleit zu seinen Gunsten gegen die Landstände durchzusetzen, was ihm nicht immer gelang. Unter ihm konnten sich 1548/49 die ersten Juden in Petershagen niederlassen. Offenkundig sprach für Petershagen, dass hier das vom Landesherrn verlangte Geleitgeld nicht so hoch war wie in Minden, wo die Summe der Stadtrat einforderte. Das geht aus einem Brief des Moses Petershagen vom 6. Mai 1562 an seinen Bruder in Frankfurt/Main hervor, der darüber klagt, dass er die – wohl auch in Minden – verlangten 200 Gulden nicht besitze. (Herzig, Jahrbuch 2004)