In der Grafschaft Schaumburg verbreitete sich die lutherische Lehre zwischen 1535 und 1540, das Grafenhaus selbst hielt aber zunächst am alten Glauben fest. Erst am 5. Mai 1559 erteilte Graf Otto IV. die Anordnung, dass die Reformation in der Grafschaft auf der Grundlage der Mecklenburger Kirchenordnung von 1552 durchzuführen sei. (Nordsiek 1985)