Ein Denkwürdigkeit anderer Art beansprucht die Pfarrkirche in Petershagen durch die gottesdienstliche Vorfeier der auf dem Schlosse daselbst stattgefundenen Huldigung des Fürstenthums Minden in Gegenwart des großen Kurfürsten und seiner Gemahlin am 2. Februar 1650. Hat man in Minden keine Kunde davon gehabt; oder woran mag es sonst gelegen haben, daß die zweihunderjährige Jubelfeier der Huldigung mit Stillschweigen übergangen worden ist? (Romberg 1862)