Am 2. April 1830 erging vom Königlichen Oberlandesgericht Paderborn folgende Bekanntmachung, die rückschließend auch manchen Aufschluss über die Justizverhältnisse vor der französischen Herrschaft gibt: „… am 1. Juni d. J. wird das neue Patrimonialgericht feierlich eingeführt und unter der Benennung „Gerichtsamt zu Petershagen“ sofort in Tätigkeit treten. Dasselbe wird in dem dazu eingerichteten Geschäftslokal seinen Sitz als Ziviluntergericht erster Instanz haben.” (Hestermann 2020)