2006 | Stadtgeschichte im Überblick
Petershagen liegt an der Grenze der Schlüsselburger Wesertalung gegen das westlich gelegene Mindener Flachland 12 km nördlich von Minden stets am linken Weserufer in 36 Meter Höhe. Nach Westen steigt das Gelände allmählich zu einer 50-60 m hohen, größtenteils bewaldeten Platte an. Entstanden ist der Ort aus der Ansiedlung Huculbi, die erstmalig 784 erwähnt wird. Die spätere Bezeichnung „Hokeleve“ (1243) hat sich durch den Flurnamen ,,höckriges Feld” bis heute erhalten.
Den jetzigen Namen führt Petershagen seit etwa 600 Jahren. Der Mindener Bischof Gerhard II. machte den im Gebiet des alten Huculbi entstandenen Ort zum privilegierten Flecken Petershagen (1361–1366), dessen Name von dem 1306 erbauten Schloss genommen wurde und der als Neustadt in Anlehnung an das Schloss gewachsen war.
Zu der planmäßig angelegten Doppelstadt gehörte außerdem die Altstadt südlich der Ösper, die von einem Graben ohne Mauer umgeben war. Im Mittelalter hatten Alt- und Neustadt je einen eigenen Bürgermeister und Ratsherren. Die beiden Rathäuser waren mit den Stadttoren verbunden. Das Mindener Stadtrecht wurde der Alt- und Neustadt etwa gleichzeitig um 1363 durch Bischof Gerhard II. von Minden verliehen. Die Wiederverleihung durch König Friedrich Wilhelm I. von Preußen erfolgte 1734 unter Zusammenlegung der Doppelstadt, seitdem nur ein Magistrat. Seit 1843 wurde Petershagen nach der Landgemeindeordnung verwaltet.
Altstadt und Neustadt hatten im Mittelalter eigene Siegel. Aus diesen ging das 1908 genehmigte Wappen hervor: in Rot zwei schräg gekreuzte weiße Schlüssel mit abwärtsgekehrten Bärten, dazwischen oben schwebend ein weißes Nesselblatt mit aufgelegtem weiß-rot geteiltem Schild. Seit der kommunalen Reform (1973) zeigt das Wappen: In Rot über einem silbernen (weißen) Wellenfuß eine silberne (weiße) Pfeilerbrücke, darüber zwei silberne (weiße) schräggekreuzte Schlüssel mit abgewendeten Bärten.
Bis 1722 besaß der Magistrat eine eigene Gerichtsbarkeit. Seitdem bestand ein Patrimonialgericht von Stadt und Amt. Im Jahre 1807 wurde ein Friedensgericht, 1815 ein preußisches Stadt- und Landgericht, 1849 ein Kreisgericht und 1879 ein Amtsgericht (bis 1984) eingerichtet.
Die Einwohnerzahl bewegte sich von 1900 bis 1939 um 2.000 bis 2.200. Erst 1946 stieg die Zahl auf 3.000, bis 1950 auf 3.600 (davon 1.060 Vertriebene) und schließlich bis 2006 auf ca. 4200 Einwohner. In der Zeit von 1898 bis 1980 besaß Petershagen einen Bahnanschluss durch die Kreisbahn Minden-Uchte.
Staatsrechtlich gehörte Petershagen zunächst zum Stift Minden, war oft Residenz der Bischöfe und um 1550 Sitz der Landesverwaltung. Nach dem Übergang des Stifts an Brandenburg 1649 war Petershagen Sitz eines Amtes sowie bis 1667 noch Sitz des brandenburgischen Statthalters. Von 1807 bis 1810 gehörte es zum Königreich Westfalen und bis 1813 zum französischen Kaiserreich unter Napoleon. Nach den Befreiungskriegen fiel das Gebiet an Preußen zurück und ist seit 1946 Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen. (Ortsheimatpflege Petershagen, Basistext 2006)