Fachwerkgebäude Alte Fährstraße Nr. 2

An eine “trinkfreudige Zeit” erinnert das Haus Alte Fährstraße 2, Petershagen Nr. 106, erbaut 1651. Hier wurde Schnaps gebrannt. Unter dem Dach befindet sich – auch heute noch – ein großes Holzrad, mit dem die mit Korn gefüllten Säcke auf einen der drei im Hause gelegenen Böden gezogen werden.

Wie die Inschrift verrät, errichteten Henrich Fricke und seine Frau Ilsa Roßcamps das Haus Fährstr. 2 als relativ hohen Fachwerkbau von neun Gebinden im Jahr 1651. Wie bei vielen Bürgerhäusern Petershagens sind auch hier die Giebelpartien beiderseits des Tores im 19. Jahrhundert mit dem Ziel einer stärkeren Durchfensterung verändert worden; dabei hat man auch die links des Die- lentores ursprünglich vorhandene Utlucht entfernt. Obwohl das Innere derzeit durch zahlreiche neuere Raumabteilungen verstellt ist, handelt es sich um den wohl am besten erhaltenen Fachwerkbau des 17. Jah hunderts in der Stadt bis hinauf in den Dachraum, der nicht nur eine hauskundlich interessante Dachkonstruktion mit Hochsäulen und mittig stehendem Stuhl, sondern auch das mächtige Rad eines Lastenaufzuges hat bewahren können. (Spohn, Kunststätten, 2002) 

  • 1671 – Die Einwohnerschaft der Stadt bestand zum größten Teil aus Bier- und Branntweinbauern. Das Bier ist Haus- und Familiengetränk gewesen. Die Bürger der Stadt besaßen eine Brauer- und Brennmetropole für den gesamten Amtsbezirk. Das Monopol der Städte beim Bier und Branntwein hieß “Meiler Recht.” Die Stadt lebte in der Hauptsache nur vom Bier- und Branntweinmonopol.
  • 1679 – Durch den Franzoseneinfall ist das Land derart arm gewesen, dass die Bürger sich auch nicht mehr aus den Einkünften der Bier- und Branntweinbrennerei über Wasser halten konnten.
  • 1720 – Von den Zünften ist die Zunft der Bierbrauer am stärksten. 20 Bierbrauer der Stadt versorgen die Bauern des Amtes.
  • 1721 wurde die Domäne Petershagen an einen zahlungskräftigen Generalpächter verpachtet, der zugleich königlicher Beamter wurde. Das “Meiler Recht” der Städte wurde durchbrochen. Auf dem Schloss wurde eine Bier- und Branntweinbrennerei angelegt. Die Brauereien blieben nur auf den Durchgangsverkehr angewiesen. Die Verpachtung nahm den Bauern der Stadt Einkommen und Verdienst. Als die Klagen insbesondere über den Bier- und Branntweinzwang stärker wurden, verbot man allen Advokaten bei Androhung von 300 Talern Strafe “Sachen der Verpachtung gegen die Pächter zu vertreten.”

  • 1779/81 hob die Regierung den Bier- und Branntweinzwang für die Domäne wieder auf und gab ihn den Stätten zurück. Die Brauereien der Ämter lieferten aber seit 1722 derart schlechtes Bier, dass die Bauern sich das Kaffeetrinken angewöhnten. Kranke behandelte man in jedem Falle durch heißes Brot und Branntwein. Damit behandelte man auch “Verstopfte.” (Übersicht nach einem undatierten Manuskript der Ortsheimatpflege)

Petershagen, Alte Fährstraße 2, Baudenkmal seit dem 13. März 2006. Foto unbekannter Herkunft, datiert auf 1936: Die Alte Fährstraße mit vollständiger Bebauung.